Physiotherapie S. Krienelke-Zirr
  Patienten INFO
 





 
 
Patienteninfo zu den Verordnungen
 
Seit 1. Juli 2001 werden Rezepte
für Physiotherapie, Ergotherapie
und Logopädie nach einem
neuen Heilmittelkatalog verordnet.
Die Heilmittelrichtlinien und der
Heilmittelkatalog sind derzeit gültig
in der Fassung vom 01. Juli 2004.
 
Was regelt der neue Heilmittelkatalog ?
Der Heilmittelkatalog regelt, wie oft Ihr Arzt
Ihnen Heilmittel verschreiben kann.
Heilmittel sind physiotherapeutische,
ergotherapeutische oder logopädische
Behandlungen.
Diese Regelungen sind gesetzlich
und ihr Arzt muss sich daran halten.
Sie gelten für alle Versicherten
der gesetzlichen Krankenversicherungen,
wie z.B. AOK, Barmer, BKK, Techniker, usw.
Sie gelten nicht für privat Versicherte und auch
nicht für Unfälle wie die der
Berufsgenossenschaft.
 
Rezeptformular
Das Rezeptformular für Physiotherapie
ist blau und im DIN A5-Format
 
Was wird anders ?
Es gibt für jede Diagnose einen
so genannten
„Regelfall“. In diesem ist jetzt fest gelegt,
wie viele Rezepte Sie erhalten können
und wie viele Behandlungen Ihr Arzt
Ihnen verordnen kann.
Sollten für Ihre Therapie
aber mehr Behandlungen notwendig sein,
so kann Ihr Arzt Ihnen auch mehr
Therapien verordnen.
Diese sind ebenfalls vorgesehen
und nennen sich
„Verordnungen außerhalb des Regelfalls“.
Diese Verordnungen nach den
Heilmittelrichtlinien sind von den
Krankenkassen als „wirtschaftlich“
definiert, weshalb Ihr Arzt jetzt keine
Befürchtungen mehr vor einer
Wirtschaftlichkeitsprüfung haben muss.
 
Was ist zu beachten ?
Ihr Rezept muss zu Behandlungsbeginn
gültig sein, d.h. seit der Ausstellung dürfen
nicht mehr als 10 Tage vergangen sein.
Bitte lassen Sie Ihren Arzt das Rezept
entsprechend datieren. Nachdatierungen
sind nicht möglich.
In diesem Zusammenhang
informieren Sie uns bitte,
wenn Sie zeitnah Rezepte
von verschiedenen Ärzten ausgestellt
bekommen haben
oder in den vergangenen Wochen
in einer anderen Physiotherapiepraxis
in Behandlung waren.
Bei Unterbrechung der Behandlungsserie
dürfen normalerweise 10 Tage
nicht überschritten werden.
 
Viele Änderungen bringen
vielleicht Probleme
 
Der große Vorteil der Regelungen ist,
dass eine Sicherheit
darüber besteht, wann der Arzt Heilmittel
verordnen kann. Dies ist aber nur möglich,
wenn alle Regelungen eingehalten werden.
So kann es vorkommen, dass Rezepte
ausgestellt werden, die diesen Regelungen
nicht entsprechen. Wir müssen
dann diese Rezepte zurückweisen,
da wir die Kosten für diese Behandlungen
von den Krankenkassen nicht
erstattet bekommen würden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür,
falls diese Situation eintreten sollte.
Wir werden immer versuchen,
eventuelle Probleme mit Ihnen
und Ihrem Arzt gemeinschaftlich zu lösen.
 
Können Sie Behandlungstermine
nicht wahrnehmen,
so sagen Sie diese bitte
mindestens 24 Stunden
vorher ab.
Für nicht rechtzeitig abgesagte
Termine erheben
wir einen Unkostenbeitrag in Höhe
des entsprechenden
Ausfalles (Krankenkassentarif)!
 
Diese Regelungen sind Bestandteil
der Verträge
zwischen den niedergelassenen
Krankengymnastinnen/en
und den Krankenkassen.
Wir bitten um Ihr Verständnis
 für die korrekte Einhaltung.
 

 
   
 
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