Physiotherapie S. Krienelke-Zirr
  Therapien
 
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         Krankengymnastik
 
Krankengymnastik ist ärztlich verordnete Bewegungstherapie,
ein Heilmittel, das mit speziellen Behandlungstechniken
bei Fehlentwicklungen oder Funktionsstörungen organischer
Art oder als Folge psychischer Störungen angewandt wird.
Information, Motivation und Schulung des Patienten
über gesundheitsgerechtes und auf die Störung
der Körperfunktion abgestimmtes Verhalten sind als
unerlässlicher Bestandteil der ärztlich verordneten
Behandlung selbstverständlich. Die gezielte Schulung des Patienten
im Gebrauch seiner Hilfsmittel ist verordnungsfähige
Aufgabe des Krankengymnasten / Physiotherapeuten.
Die Durchführung krankengymnastischer Behandlungsmaßnahmen
ist nur möglich, wenn sich der Therapeut
zuvor über die Inhalte der ärztlichen Verordnung
hinaus einen Überblick über den Zustand des Patienten
auf der Grundlage des krankengymnastischen
Befundes zur Entwicklung eines differenzierten
Therapieplanes verschafft hat.
Das therapeutische Vorgehen wird bestimmt durch die
Diagnose und die Verordnung des Arztes.
Die Auswahl der Behandlungstechniken im
Rahmen des verordneten Heilmittels
und die Anwendungsdauer am Patienten erfolgt
unter der Berücksichtigung der Reaktionslage des Patienten.
Die Krankengymnastik umfasst immer auch
 
·         die Vor- und Nachbereitung der Behandlung
·         die Dokumentation, soweit notwendig
 
Krankengymnastik ist meistens eine dauerhafte Aufgabe.
Auch nach einer fachgerechten Anleitung
sollten Betroffene die Übungen regelmäßig weiter
durchführen. Krankengymnastik kann Einzeln
oder in Gruppen durchgeführt werden.
 


 
 
   
 
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