Hausbesuche
Wenn Sie als Patient nicht in der Lage sind,
zu uns zu kommen, kommen wir zu Ihnen.
Dies muss jedoch auf dem Rezept in dem dafür vorgesehen
Feld extra vermerkt sein. Ob Ihre Therapie
als Hausbesuch erfolgen soll, entscheidet der verordnende Arzt.
Dies kann z.B. bei Bettlägerigkeit oder nach frischen Operationen der Fall sein.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Hausbesuche
nur im Einzugsbereich der Praxis durchführen können.
Dies ist von den Sozialversicherungsträgern so vorgesehen.
Darüber hinausgehende Wege werden uns
von den zuständigen Kassen leider nicht vergütet.
Folgende Therapieformen können als Hausbesuch durchgeführt werden:
· Krankengymnastik
· Krankengymnastik auf
neurophysiologischer
Basis nach Bobath oder PNF
· Manuelle Lymphdrainage
· Klassische Massage
Abrechnungshinweis:
Hausbesuch ist als spezielle Maßnahme der Durchführung
der Krankengymnastik verordnungsfähig.
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