Ultraschalltherapie
Unter Ultraschalltherapie versteht man
die Anwendung mechanischer Schwingungen
(Vibrationen) oberhalb des hörbaren
Frequenzbereiches zu therapeutischen Zwecken.
Beim Ultraschall pflanzt sich die Auslenkung
der schwingenden Teilchen in Flüssigkeiten
und weichem Gewebe in einer Langwelle fort,
d. h. die Auslenkung erfolgt parallel.
Dies ist eine Art von Mikromassage.
Ultraschall wird hauptsächlich zur Schmerzbehandlung
bzw. Schmerzlinderung eingesetzt.
Wirkungen der Ultraschalltherapie:
· Mechanische Wirkung:
Durch die schnellen Schallwellen werden
die Körperzellen in Schwingung versetzt.
· Thermische Wirkung:
Durch die Reibung bei der Bewegung
der Körperzellen entsteht eine Tiefenwärme
und es kommt zu einer Durchblutungsförderung
und Muskellockerung.
· Chemische Wirkung:
Der Stoffwechsel wird angeregt.
Anwendungsbeispiele:
· Schmerztherapie
· Erkrankungen und Verletzungsfolgen
des Stütz- und Bewegungsapparates
· degenerative oder posttraumatische Erkrankungen
der Gelenke und Wirbelsäule
· Myalgien
· Epikondylitis
· Kontusionen
· Radikulitis
Behandlungszeit und Intensität steigern
sich je nach persönlicher Verträglichkeit.
Abrechnungshinweis:
Ultraschalltherapie ist als ergänzendes Heilmittel
zur Krankengymnastik verordnungsfähig. Kann
auch privat genutzt werden.